In unserer Fahrschule ist es möglich, eine Fahrerlaubnis für folgende Führerscheinklassen zu erhalten:
Klasse | Symbol |
Beschreibung |
Erwerb |
Setzt voraus |
Schließt ein |
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AM |
zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h |
ab 16 Jahren |
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- |
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A1 | Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW | ab 16 Jahren | - | AM | ||
A2 | Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg, die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind | ab 18 Jahren | - | AM, A1 | ||
A | Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW | Ab 20 Jahren bei mindestens zweijähriger Fahrpraxis der Klasse A2 bzw. AB | - | AM, A1, A2 | ||
B |
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Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer) | ab 17 (Begleitetes Fahren) oder ab 18 Jahren | - | AM | |
BE | Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt) | ab 17 (Begleitetes Fahren) oder 18 Jahren | B | - |